2. Vermittlungsvertrag


Mit der per Fax oder per E-Mail erklärten Buchung beauftragt der Kunde die Air Logistic Solutions mit der Besorgung bzw. Vermittlung eines Transportfluges, Lastenfluges, Rund-/Erlebnisfluges oder eines Fotofluges. An den Vermittlungsantrag ist der Kunde bis zum Ablauf von zwei Werktagen nach dem Tag der Beauftragung gebunden. Die Air Logistic Solutions übersendet nach Prüfung dem Kunden schriftlich die Annahme oder Ablehnung des Vermittlungsvertrages. Die Annahme kann schriftlich, per Telefax oder online über das Internet bzw. e-mail erfolgen. Nach Annahme des Vermittlungsvertrages durch die Air Logistic Solutions gelten für die Durchführung der beauftragten Flüge die gesonderten Bestimmungen des jeweiligen Luftfahrtunternehmens. Durch den Vermittlungsvertrag verpflichtet sich die Air Logistic Solutions, die entsprechend gewünschten Flugdienstleistungen ordnungsgemäß zu vermitteln. Die Erbringung der erwünschten Transport-/Lastenflüge, Erlebnisflüge, Fotoflüge etc. ist nicht Bestandteil der Pflichten von Air Logistic Solutions. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftfahrtunternehmen wird verwiesen.
Es wird zwischen dem Kunden und Air Logistic Solutions die ausschließliche Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit vereinbart. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichtes Wuppertal für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Das Vertragsverhältnis unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit und des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kunden- materiellem deutschen Recht.