4. Stornierung / Kündigung


Für den Fall, dass der Kunde die vermittelten Leistungen nicht entgegennimmt, den vermittelten Vertrag kündigt oder vertragswidrig storniert, hat die Air Logistic Solutions Anspruch auf Ersatz der entgangenen Vermittlungsentgelte sowie Anspruch auf Ersatz ihrer vergeblichen Aufwendungen.
Zusätzlich hierzu ist die Air Logistic Solutions berechtigt, namens und in Vollmacht des vermittelten Luftfahrtunternehmens einen pauschalen Schadensersatz für das Luftfahrtunternehmen geltend zu machen. Dieser Schadensersatz errechnet sich aus dem vereinbarten Nettoauftragspreis (abzüglich Provision) wie folgt:
•    Bis 30 Tage vor Beginn der vermittelten Leistung 40 % des vereinbarten Nettopreises
•    Bis 8 Tage vor Beginn der vermittelten Leistung 80 % des vereinbarten Nettopreises
•    Ab 7 Tage vor Beginn der vermittelten Leistung 100 % des vereinbarten Nettopreises
Wird ein vermittelter Flug durch den Kunden abgebrochen oder storniert und ist zu diesem Zeitpunkt das durch das Luftfahrtunternehmen eingesetzte Luftfahrzeug bereits gestartet, so sind die entstandenen Kosten in voller Höhe durch den Kunden zu tragen. Der Kunde hat das Recht, einen Ausweichtermin für den Hubschrauberflug/Flugzeug mit der Air Logistic Solutions zu vereinbaren, sofern die Witterungsbedingungen den vorgesehenen Einsatz unzumutbar machen. Die Terminverschiebung ist für den Hubschrauber/Flugzeug dann kostenfrei. In notwendigen Fällen kann der Termin bis zu 14 Tagen vorher kostenfrei verschoben werden, sofern ein dringender Grund vorliegt. Das Entscheidungsrecht, ob die jeweiligen Wettermindestbedingungen für die Durchführung eines sicheren Fluges vorliegen, steht ausschließlich dem Piloten des betreffenden Luftfahrtunternehmens zu. Seine Entscheidung ist für alle Vertragspartner verbindlich. Dem Kunden steht in jedem Fall das Recht zu nachzuweisen, dass der Air Logistic Solutions oder dem vermittelten Luftfahrtunternehmen kein oder ein geringerer Schaden als der pauschalisierte Schadenersatz entstanden ist.