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standard business Terms

Bitte nehmen Sie die AGB sorgfältig zur Kenntnis. Mit Abschluss des Vertrages werden diese Vertragsinhalt.


 

1. Grundlegendes / Leistungen


Die Air Logistic Solutions GmbH&Co.KG (nachfolgend „Air Logistic Solutions“ genannt) vermittelt unter eigenem Namen  Dienstleistungen aus den Bereichen Transportflug, Transportflug, Eventflug und Foto/Film-Flug. Hierbei tritt die Air Logistic Solutions lediglich als Vermittler fremder Leistungen, insbesondere aus dem Bereich Luftfahrt, für den Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) auf. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher für die Vermittlung fremder Leistungen. Die konkrete Durchführung der Dienstleistungen (Transportflüge, Lastenflüge, Rund-/Erlebnisflüge, Fotoflüge etc.) erfolgt dabei stets durch ein – sofern erforderlich lizenziertes Luftfahrtunternehmen.


 

2. Vermittlungsvertrag


Mit der per Fax oder per E-Mail erklärten Buchung beauftragt der Kunde die Air Logistic Solutions mit der Besorgung bzw. Vermittlung eines Transportfluges, Lastenfluges, Rund-/Erlebnisfluges oder eines Fotofluges. An den Vermittlungsantrag ist der Kunde bis zum Ablauf von zwei Werktagen nach dem Tag der Beauftragung gebunden. Die Air Logistic Solutions übersendet nach Prüfung dem Kunden schriftlich die Annahme oder Ablehnung des Vermittlungsvertrages. Die Annahme kann schriftlich, per Telefax oder online über das Internet bzw. e-mail erfolgen. Nach Annahme des Vermittlungsvertrages durch die Air Logistic Solutions gelten für die Durchführung der beauftragten Flüge die gesonderten Bestimmungen des jeweiligen Luftfahrtunternehmens. Durch den Vermittlungsvertrag verpflichtet sich die Air Logistic Solutions, die entsprechend gewünschten Flugdienstleistungen ordnungsgemäß zu vermitteln. Die Erbringung der erwünschten Transport-/Lastenflüge, Erlebnisflüge, Fotoflüge etc. ist nicht Bestandteil der Pflichten von Air Logistic Solutions. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftfahrtunternehmen wird verwiesen.
Es wird zwischen dem Kunden und Air Logistic Solutions die ausschließliche Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit vereinbart. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichtes Wuppertal für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Das Vertragsverhältnis unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit und des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kunden- materiellem deutschen Recht.


 

3. Zahlungen


Die Air Logistic Solutions rechnet die vermittelten Flugdienstleistungen zuzüglich einer Vermittlungsprovision namens und im Auftrag des jeweiligen Luftfahrtunternehmens mit dem Kunden ab. Die Zahlungen sind vor der Durchführung der Flugdienstleistung zu leisten. Hiervon kann durch individuelle Vereinbarungen abgewichen werden.


 

4. Stornierung / Kündigung


Für den Fall, dass der Kunde die vermittelten Leistungen nicht entgegennimmt, den vermittelten Vertrag kündigt oder vertragswidrig storniert, hat die Air Logistic Solutions Anspruch auf Ersatz der entgangenen Vermittlungsentgelte sowie Anspruch auf Ersatz ihrer vergeblichen Aufwendungen.
Zusätzlich hierzu ist die Air Logistic Solutions berechtigt, namens und in Vollmacht des vermittelten Luftfahrtunternehmens einen pauschalen Schadensersatz für das Luftfahrtunternehmen geltend zu machen. Dieser Schadensersatz errechnet sich aus dem vereinbarten Nettoauftragspreis (abzüglich Provision) wie folgt:
•    Bis 30 Tage vor Beginn der vermittelten Leistung 40 % des vereinbarten Nettopreises
•    Bis 8 Tage vor Beginn der vermittelten Leistung 80 % des vereinbarten Nettopreises
•    Ab 7 Tage vor Beginn der vermittelten Leistung 100 % des vereinbarten Nettopreises
Wird ein vermittelter Flug durch den Kunden abgebrochen oder storniert und ist zu diesem Zeitpunkt das durch das Luftfahrtunternehmen eingesetzte Luftfahrzeug bereits gestartet, so sind die entstandenen Kosten in voller Höhe durch den Kunden zu tragen. Der Kunde hat das Recht, einen Ausweichtermin für den Hubschrauberflug/Flugzeug mit der Air Logistic Solutions zu vereinbaren, sofern die Witterungsbedingungen den vorgesehenen Einsatz unzumutbar machen. Die Terminverschiebung ist für den Hubschrauber/Flugzeug dann kostenfrei. In notwendigen Fällen kann der Termin bis zu 14 Tagen vorher kostenfrei verschoben werden, sofern ein dringender Grund vorliegt. Das Entscheidungsrecht, ob die jeweiligen Wettermindestbedingungen für die Durchführung eines sicheren Fluges vorliegen, steht ausschließlich dem Piloten des betreffenden Luftfahrtunternehmens zu. Seine Entscheidung ist für alle Vertragspartner verbindlich. Dem Kunden steht in jedem Fall das Recht zu nachzuweisen, dass der Air Logistic Solutions oder dem vermittelten Luftfahrtunternehmen kein oder ein geringerer Schaden als der pauschalisierte Schadenersatz entstanden ist.


 

5. Haftung


Alle Angaben über vermittelte Beförderungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Anbieter der Beförderungsleistungen (Luftfahrtunternehmen). Diese Angaben stellen keine Beschaffenheitsangabe von Air Logistic Solutions dem Kunden gegenüber dar. Die Vermittlung erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, eine Haftung für den Vermittlungserfolg selbst ist aber ausgeschlossen. Eine Haftung der Air Logistic Solutions besteht lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und die ordnungsgemäße Weiterleitung der Informationen des unmittelbaren Leistungserbringers. Die vertragliche Haftung von Air Logistic Solutions ist außer bei der Verletzung von Hauptleistungspflichten sowie bei Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die vertragliche Haftung von Air Logistic Solutions für Schäden, die nicht auf Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen beruhen, auf den dreifachten Wert des Preises der vermittelten Leistung und auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.


 

6. Datenschutzbestimmung


Der Kunde wird gem. §33 BDSG, §3 Abs. 5 TDDSG und §12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Name und Anschrift), vom Homepagebetreiber in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden ( §5 Abs. 1 TDDSG und §15 MDStV). Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen , dass der Homepagebetreiber Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des §6 Abs. 1 TDDSG und des §15 Abs.2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Kunde wird gem. §3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass vom dem Homepagebetreiber personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht wiederspricht, ist der Homepagebetreiber berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist ( §3 Abs. 1 SSatz 2 TDSV i. V. m. §4 Abs. 2 TDSG). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.


 

7. Salvatorische Klausel


Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vermittlungsvertrages als Ganzes nicht.